Fachwissen Gehörschutz
Gehörschutz ist eine sehr wichtige Komponente im Arbeitsschutz, vor allem, weil man bei der Schädigung keinerlei Schmerzen empfindet und sie sich erst viel später schleichend bemerkbar macht. Deshalb hat der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Gehörschutz bereitzustellen, wenn 85 dB(A) überschritten werden. Gemäß der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 6. März 2007 liegt der untere Auslösewert für Präventionsmaßnahmen bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A). Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter über die Gefahren durch Lärm informieren, geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Bereiche, in denen der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A) erreicht oder überschreitet, müssen gekennzeichnet werden. Dort müssen Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden, Beschäftigte einen Gehörschutz benutzen und regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Alle Gehörschützer müssen der DIN EN 352 entsprechen. Der Konformitätsnachweis erfolgt mit dem CE-Zeichen oder einem Prüfungszeugnis.
Auswahl des Gehörschutzes
Wann ist ein Kapselgehörschützer sinnvoll, wann Gehörschutzstöpsel?
Kapselgehörschützer sind sinnvoll, wenn
- ein häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist, man sich also nur kurz im Lärmbereich aufhält oder der Lärm nur kurzzeitig auftritt
- Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden
- eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegen
Gehörschutzstöpsel sind sinnvoll, wenn
- keine besonderen Gründe Kapselgehörschützer verlangen
- eine andauernde Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz vorliegt
- die Umgebungstemperatur hoch ist, so dass es unter Kapselgehörschützern zu starker Schweißbildung kommen würde
- gleichzeitig eine Brille getragen wird
Nach Umgebungsbedingungen ergeben sich folgende Empfehlungen:
- Nur kurzfristige Lärmexposition: Kapselgehörschützer oder Bügelstöpsel
- Verwendung des Gehörschutzes mit schmutzigen Händen: Kapselgehörschützer oder Einmalstöpsel
- Arbeit im Bereich bewegter Maschinenteile: Kapselgehörschützer oder Stöpsel (ohne Bügel oder Schnur)
- Arbeit im Bereich mit Vibrationen oder bei schnellen Kopfbewegungen: Stöpsel (ohne Bügel oder Schnur)
- Arbeit bei hohen Temperaturen und Feuchtigkeit: alle Arten von Gehörschutzstöpseln
Typische Schallpegel
Ungefährlich sind Schallpegel bis 80 dB(A) wie z.B.
- 30 dB(A): Flüstern
- 40 dB(A): leise Radiomusik
- 60 dB(A): normales Gespräch
- 70 dB(A): PKW
- 80 dB(A): Starker Verkehr, Dreherei, Bohrerei
Auf Dauer gefährlich wird es darüber bis maximal 115 dB(A). Beispiele dafür sind:
- 85 dB(A): Fräsmaschinen
- 90 dB(A): schweres KFZ, Schweißumformer
- 95 dB(A): Holzfräsmaschine
- 100 dB(A: Kreissäge, Schleifhexe
- 105 dB(A): Schlagschrauber
- 110 dB(A): Druckluftmeißel
- 115 dB(A): Bleche hämmern
Die Schmerzgrenze liegt bei 120 dB(A). Lärm in diesem Bereich wird als unerträglich laut empfunden. Alle darüber liegenden Lärmwerte sind unmittelbar gefährlich, z.B.
- 130 dB(A): Niethammer
- 140 dB(A): Fugzeugstart
- 160 dB(A): Geschützknall