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VORGESCHRIEBENE PRÜFUNG VON PSAGA

Bei Ihnen oder direkt bei uns vor Ort!


BITTE BEACHTEN SIE IN IHREM EIGENEN INTERESSE:
Die Bereitstellung, Kontrolle der Anwendung dieser Schutzausrüstung und die Prüfung derselben entscheidet oft über Leben und Tod Ihres Mitarbeiters. Im Unglücksfall haften Sie als Unternehmer sowohl strafrechtlich, als auch zivilrechtlich, wenn Sie keine Schutzausrüstung bereitgestellt haben, die Verwendung derselben nicht kontrolliert haben und den Nachweis über die geforderten jährlichen Überprüfungen nicht führen können. Außerdem kann Ihnen, auch ohne Unglücksfall jederzeit die Baustelle geschlossen werden, was zu zusätzlichen und vermeidbaren Kosten führt. Ein Sachkundiger entscheidet darüber, ob die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Ablegereife noch nicht erreicht ist und sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet. Diese Materialprüfung basiert auf auf den jeweiligen Herstellervorschriften und dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 312-906). Bei der Prüfung ist Unversehrtheit des Materials, der Funktionsfähigkeit des Bauteils und auch auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten.

Die Prüfung hat nach den Vorschriften des Herstellers zu erfolgen und ist zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuzeigen.
DIESE PRÜFUNG KANN AUCH DURCH UNSERE ZERTIFIZIERTEN SACHKUNDIGEN DURCHGEFÜHRT WERDEN! 
Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlichen oder erstellen Ihnen ein Angebot.

Ansprechpartner:

Frau Anita Lisse
0871 9741 062
ali@hug-technik.com

ALLGEMEINE BENUTZUNGSDAUER:

Die Benutzungsdauer der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) variiert stark von den jeweiligen Einsatzbedingungen. Die aus Chemiefasern hergestellten Seile und Gurte unterliegen auch ohne Beanspruchung einer normalen Alterung, z.B. durch die ultraviolette Strahlung sowie Umwelteinflüssen.
Außerdem verflüchtigen sich die in den textilen Werkstoffen befindlichen Weichmacher, was auch bei Nichtgebrauch zu Versprödung führen kann. Durch diese meist nicht sichtbaren Schäden am Material erfolgt ein Verlust der Festigkeit. Deshalb empfiehlt die DGUV 112-198 den Austausch von Seilen nach spätestens 4 - 6 Jahren und von Gurten nach 6 - 8 Jahre. Zusätzlich sind jedoch die Hinweise des Herstellers in der Gebrauchsanleitung zu beachten.

Benutzungsdauer unserer Produkte:

Die Benutzungsdauer der von uns vertriebenen SKYLOTEC-Produkte liegt bei normalem Einsatz über diesen Empfehlungen. Diese sind aus der Kennzeichnung ersichtlich. Generell gilt, dass unversehrte SKYLOTEC-Produkte mit einem Herstellungsdatum ab 2018 mit einer maximalen Lebensdauer von 10 Jahren verwendet werden können. Ferner führen wir Ihre bei uns bezogenen Absturzsicherungen und Anschlagmittel auf Wunsch in einer Revisionsdatenbank um Sie an die jeweiligen Termine zu erinnern. (ohne Gewähr) Eine Übersicht der maximalen Lebensdauern je Produktgruppe erhalten Sie hier.

Revision durch HUG:

Als Sachkundiger (vgl. DGUV 112-198) ist HUG Technik und Sicherheit GmbH berechtigt, Gurte und Seile sämtlicher Fabrikate zu überprüfen und die weitere Verwendung durch Dokumentation in den Prüfbüchern freizugeben. Außerdem führt HUG Revisionen an allen von SCYLOTEC hergestellten oder vertriebenen Abseil- und Rettungsgeräten durch. HUG führt auf Wunsch auch Revisionen von Seilen und Gurten vor Ort direkt bei Ihnen durch.

Revisionen:

  • Gurte, Auffanggeräte, Seile
  • Karabinerhaken, Bandschlingen, Anschlagseile 
  • Auffangsysteme 
  • Abseil- und Rettungsgeräte (MILAN, Safety Roll, Safety Roll II, Rollgliss R 300, Rollgliss 350, Swissroll R 300) 
  • Dreiböcke 
  • Höhensicherungsgeräte 
  • Steigschutzläufer 
  • Hebezeuge (gemäß UVV)

Absturzsicherung muss einmal jährlich durch einen Sachkundigen (vgl. DGUV 112-198) überprüft werden!


Ansonsten gilt, dass die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nach jeder außergewöhnlichen Beanspruchung, wie Fall, Beschädigung oder bei Zweifeln bezüglich des ordnungsgemäßen Zustandes geprüft werden muss.