Bei allen Arbeiten oder Tätigkeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende oder fortgeschleuderte Gegenstände, durch pendelnde Lasten und durch Anstoßen an Hindernisse Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen...
Sie sind vom Unternehmer in genügender Anzahl und ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen und von den Beschäftigten zu tragen und in einwandfreiem Zustand zu halten. Personen mit langen, lose hängenden Haaren müssen sich vor Kopfverletzungen (Skalpieren) beim Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Teilen schützen. Dafür eignen sich Hauben oder Haarnetze. So steht es in den Unfallverhütungsvorschriften/VBG 1.
Für Helme gilt die EN 397, die Europäische Norm für Industrie- und Bauschutzhelme.
Hier nun weitere Informationen und Hinweise für die Praxis:
Schutzwirkung
Die Schutzwirkung des Schutzhelmes beruht auf seiner Stoßdämpfung durch elastische und plastische Verformung und seine Durchdringungsfestigkeit gegen spitze und scharfe Gegenstände. Hinzu kommen Flammwidrigkeit und elektrischer Durchgangswiderstand, bei Bolzensetzerhelmen die Durchschussfestigkeit.
Richtiges Aufsetzen
Die Tragebänder müssen auf dem Kopf anliegen. Dann wird das Kopfband über das verstellbare Nackenband der Kopfweite angepasst, ohne dass ein Druck entsteht. Das umlaufende Schweißleder bewirkt eine ausreichende Reibung zwischen Kopf und Schutzhelm. Bei verschiedenen Helmtypen ist zur weiteren individuellen Anpassung eine Veränderung der Traghöhe in einem bestimmten Umfang möglich.
Kinnriemen
Er soll bewirken, dass der Helm durch Stoß und Wind nicht herabfallen kann. Soll der Kinnriemen den Sitz des Schutzhelmes verbessern, beispielsweise bei der Benutzung von ins Gewicht fallendem Zubehör, kann eine aufschiebbare Kinnstütze verwendet werden.
Belüftung
An den Seiten des Schutzhelmes befinden sich verschließbare Belüftungsöffnungen. Bei Wind und niedrigen Temperaturen kann es zweckmäßig sein, den Prellraum mit einem leichten, bauschigen Tuch auszufüllen. Für den Winter gibt es in den Prellraum passende Hartschaumeinsätze und verschiedene Strickhauben.
Zubehör
Es kann notwendig werden, weitere persönliche Schutzausrüstungen oder technische Geräte an der Schutzhelmschale zu befestigen, wie z. B. Augen-, Gehör- und Gesichtsschutz, Leuchten oder Verständigungsmittel. Die Befestigung muss so erfolgen, dass die Schutzwirkung und der Sitz des Schutzhelmes nicht negativ beeinflusst werden. Bei Zweifeln ist der Hersteller oder das Prüfinstitut zu fragen.
Material
Helmschalen werden aus Thermoplasten oder Duroplasten hergestellt. Die Auswahl der Helme bezüglich der Werkstoffe ist abhängig von den Einsatzbedingungen. Es sind unter anderem zu berücksichtigen:
• Hitzeeinwirkung
• Kälteeinwirkung
• hohe mechanische Beanspruchung
• chemische Einflüsse
Der Unterschied zwischen den thermoplastischen und duroplastischen Werkstoffen besteht darin, dass Thermoplaste unter Temperatureinwirkung ihre Eigenschaften verändern, während Duroplaste geringe oder keine Veränderungen zeigen. In Zweifelsfällen sind Duroplasthelme vorzuziehen.
Tragedauer
Der Erfahrung hat gelehrt, dass bei thermoplastischen Schutzhelmen eine Tragedauer von 5 Jahren angesetzt werden kann, ohne dass sich die Schutzwirkung spürbar verringert. Bei Schutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen wird die Tragedauer durch mechanische Beschädigung begrenzt. Die Schutzwirkung und der Tragekomfort werden im Zuge der technischen Entwicklung weitere Verbesserungen erfahren. Schon deshalb empfiehlt es sich, die Schutzhelme von Zeit zu Zeit zu erneuern. Inzwischen haben viele Helme ein Datum oder einen Indikator zum Feststellen des Austauschzeitpunktes.
Nach starker Einwirkung von Schlägen darf der Schutzhelm nicht mehr benutzt werden!