Trinkwasserverordnung (Trinkwv)
Die Qualität von Trinkwassers wird in Deutschland durch die gesetzliche Trinkwasserverordnung geschützt, die alle kurz- und langfristigen Trinkwasser-Installationen umfasst.
Nicht nur feste Trinkwasseranlagen mit Rohren müssen hygienisch den Anforderungen entsprechen, sondern auch solche, bei denen flexible Schläuche zum Einsatz kommen, wie z.B.:
- Mobile Imbiss- und Getränkestände
- Verkaufswagen für Lebensmittel und Süßigkeiten
- In der Lebensmittelindustrie
- Brauereien und Füllanlagen für Trinkwasserbehälter
- Camping und Caravan
- Bäder, Saunen, Notversorgungssystemen und Toilettenwagen
- auf Volksfesten, Jahrmärkten und Messen
Die Verwendung zugelassener Leitungskomponenten wird von den Behörden (Gesundheitsämtern) regelmäßig überprüft! Sollten Schläuche und/oder Armaturen ohne Zulassung verwendet werden, kann es zur Verhängung von Bußgeldern und/oder dem sofortigen Entzug der Betriebsgenehmigung kommen.
Beachten Sie bitte, dass normale Lebensmittelschläuche nicht als Trinkwasserschlauch verwendet werden dürfen. Hier gelten andere Prüfungskriterien!
Nach der Trinkwasserverordnung sind nur Schläuche, deren einwandfreie Qualität von einem amtlich zugelassenen Institut gemäß den festgelegten Verfahren überprüft wurde, für den Einsatz als Trinkwasserschlauch freigegeben. Sie werden nach zwei Prüfverfahren untersucht und müssen beiden Normen entsprechen:
- die Prüfung nach KTW
- die Prüfung gemäß DVGW Arbeitsblatt W270.
KTW
Bei der Prüfung gemäß KTW handelt es sich um eine Prüfung am Endprodukt. Das in drei Intervalle unterteilte einheitliche Verfahren wird nach praxisnaher Vorbehandlung (u. a. Vorwässern und Spülen) direkt am Produkt durchgeführt. Die Gesamtdauer des Prüfverfahrens beträgt 10 Tage. Im Wesentlichen werden hierbei die Parameter
- äußere Beschaffenheit (u. a. Klarheit, Färbung, Geruch, Geschmack)
- Abgabe von organisch gebundenen Kohlenstoffen (TOC)
- Chlorzehrung
überprüft. Weiter sind zusätzliche Prüfungen erforderlich, die sich mit der Abgabe von Phenolen, Blei, polyzyklischen aromatischen Kohlenstoffen sowie primären aromatischen Aminen befassen. Darüber hinaus werden für den Warm- und Heißwasserbereich erweiternde Prüfungen gefordert.
VGW Arbeitsblatt W 270
Gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 270 handelt es sich um eine reine Materialprüfung. Die Gesamtdauer dieses Prüfverfahrens beträgt 6 Monate. Der zu prüfende Gegenstand wird in einem permanent vom Prüfwasser durchströmten Becken über die gesamte Prüfdauer exponiert. Nach 3 bzw. 6 Monaten wird der Prüfkörper entnommen und auf sein mikrobiologisches Langzeitverhalten (u. a. Bewuchsbildung) untersucht.
Nur Schläuche, die erfolgreich diese beiden aufwändigen Prüfverfahren bei einem zugelassenen Institut durchlaufen haben, sind für den Einsatz im Trinkwasserbereich freigegeben.
Produkte, deren Qualität nachweislich der neuen Trinkwasserverordnung entsprechen, erhalten eine Zulassung nach KTW und dem DVGW Arbeitsblatt W 270. Achten Sie beim Kauf eines für den Trinkwassereinsatz vorgesehenen Schlauches und dessen Armaturen auf ein aktuell gültiges Prüfzertifikat, welches explizit die Zulassungen gemäß KTW und DVGW Arbeitsblatt W 270 enthalten muss. Das Zertifikat sollte dem Produkt beiliegen, damit im Bedarfsfall der Einsatz verordnungskonformer Technik nachgewiesen werden kann.
Keine Zulassung liegt vor, wenn in der Produktbeschreibung der Hinweis "für Trinkwasser geeignet" gegeben bzw. nur die Unbedenklichkeit für den Trinkwassereinsatz bestätigt wird.
Sind die genannten Zulassungen nicht nachweisbar, kann der Betrieb einer mobilen Trinkwasseranlage von den Behörden untersagt werden.
Broschüre Trinkwasserverordnung
Wir haben für Sie eine sehr umfangreiche Infobroschüre erstellt, in der Sie alles genau nachlesen können:
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